Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - ZIEGLER Maschinenwelt GmbH

Stand April 2020

1. Geltungsbereich

1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen ZIEGLER Maschinenwelt GmbH (im Folgenden „ZIEGLER Maschinenwelt GmbH“), 4664 Laakirchen, Gewerbegebiet Süd 6, und einem Unternehmer oder Verbraucher (im Folgenden „Vertragspartner“) abgeschlossen werden und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2.  ZIEGLER Maschinenwelt GmbH betreibt ein Handelsgewerbe mit neuen oder gebrauchten Maschinen und Werkzeugen (Produkte bzw. Waren). Vorliegende AGB treffen Regelungen über die Geschäftsbeziehung zwischen ZIEGLER Maschinenwelt GmbH und Vertragspartnern betreffend solche Maschinen und Werkzeuge. Vorliegenden Regelungen umfassen insbesondere Bestimmungen jeweils zum Einkauf und Verkauf der Produkte bzw. Waren von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH.

1.3.  Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – sowie mündliche Nebenabreden werden gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1.  Die Angebote von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Angebotslegung durch den Vertragspartner.

2.2.  Vertragsabschlüsse kommen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH oder spätestens mit Lieferung oder Übergabe der Ware zustande.

2.3.  ZIEGLER Maschinenwelt GmbH betreibt eine Website, abrufbar unter www.metallmaschinen.at, auf der unter anderem aktuelle Erstinformationen und Preisangaben über zu verkaufende Waren dargestellt sind. Diese Angaben sind für ZIEGLER Maschinenwelt GmbH unverbindlich. Die Darstellung der Waren auf der Website stellt kein Angebot von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH dar, sondern dient ausschließlich als Erstinformation.

2.4.  Die angezeigten Produkte können vom Vertragspartner in einer Wunschliste gesammelt und dazu individuelle Angebote angefordert werden. Nach Anforderung eines Angebotes werden die Vertragspartner unter den angegebenen Kontaktdaten (eMail-Adresse) ein konkretisiertes, aber unverbindliches Angebot erhalten. ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ist nicht zur Angebotslegung verpflichtet.

2.5. Gibt der Vertragspartner darauffolgend den Willen bekannt, dass er die Ware erwerben will, stellt dies ein rechtlich verbindliches Angebot dar und der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Annahme) von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH zustande.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1.  Die von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen jeweils noch etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.

3.2.  Allfällige Versandkosten trägt Vertragspartner, es sei denn, es wurde schriftlich abweichendes vereinbart.

3.3.  Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort abzugsfrei fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den in der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrag spätestens binnen 14 Tagen nach Warenerhalt zu zahlen, außer in der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel.

3.4.  Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde schriftlich abweichendes vereinbart.

4. Vertragsabwicklung bzw. -erfüllung

4.1.  Die Vertragserfüllung durch ZIEGLER Maschinenwelt GmbH erfolgt durch Lieferung der bestellten Ware auf dem Versandweg (Kostentragung siehe 3.2.) oder durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Vertragspartner am Sitz des ZIEGLER Maschinenwelt GmbH, 4664 Laakirchen, Gewerbegebiet Süd 6.

4.2.  Die Gefahr bei Versendung der Ware an den unternehmerischen Vertragspartner geht im Zeitpunkt der Übergabe an eine mit der Übersendung betrauten Person über.

4.3.  Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

4.4.  Vereinbarte Lieferfristen und Zeitpunkte werden nach Möglichkeit eingehalten und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung/Lieferung, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

4.5.  Die Frist für die Bereitstellung/Lieferung beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss zu laufen.

4.6.  Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie zum Beispiel höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen etc. verlängern.

4.7.  Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest zweiwöchigen, Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen und bezieht sich nur auf den Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

4.8.  Ist die Ware bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird. Transportschäden hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH zur Verfügung gestellten Waren abzunehmen.

5. Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsmodalitäten im Einkauf

5.1.  Angebote von (zukünftigen) Vertragspartnern über Bestellungen oder Lieferungen im Einkauf oder Verkauf haben mindestens zwei Wochen bindend zu sein.

5.2.  Bestellungen von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind.

5.3.  Die Erstellung von Angeboten ist, gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich.

5.4.  Es werden unteilbare Gesamtleistungen vereinbart.

5.5.  Legt der unternehmerische Vertragspartner zum Einkauf für ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ein Angebot über Produkte bzw. Waren, verstehen sich die Preise als Fixpreise in EURO ohne USt. Darin enthalten sind insbesondere alle Kosten für Transport, Versicherung, Verpackung, Steuern, Zölle und Abgaben, die mit den Lieferungen und Leistungen des Vertragspartners zusammenhängen.

5.6.  Nachträgliche Preisänderungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn sie von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH schriftlich bestätigt werden. Zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung eingetretene Umstände – auch wenn diese nicht im Einflussbereich des Vertragspartners liegen – rechtfertigen keine einseitige Preiserhöhung durch den Vertragspartner.

5.7.  Die Zahlungsfrist für Bestellungen von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH bestimmt sich je nach Vereinbarung, beträgt jedoch mindestens 30 Tage und beginnt nach Lieferungs- oder Rechnungserhalt, je nachdem was später eintritt. Überweisungen von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH wirken – bei mehreren Konten – auf jedes Konto des Vertragspartners schuldbefreiend.

5.8.  Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen steht ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ein Skontoabzug in Höhe von 3 % des Bruttokaufpreises zu.

5.9.  Die in der Bestellung von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH angegebenen Liefertermine sind Fixtermine.

5.10.  Bei Bestellungen von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko des Transportes bis zur tatsächlichen Übergabe am Standort von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH oder am sonst vereinbarten Ort.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die Ware im Eigentum von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH.

6.2.  Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

6.3.  Jede Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt nicht bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Vertragspartner rechtzeitig vorher den Namen oder die Firma und die Geschäftsanschrift des Dritten schriftlich bekanntgegeben hat. Die Kaufpreisforderung gilt bei Weiterveräußerung bereits jetzt schon als an ZIEGLER Maschinenwelt GmbH abgetreten und wir sind berechtigt, den Dritten von dieser Abtretung zu verständigen. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des Vertragspartners aufzubewahren.

6.4.  Ist der Vertragspartner auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf dessen Kosten abzuholen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Die Pflichten des Vertragspartners aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, werden dadurch nicht aufgehoben.

6.5.  Eigentumsvorbehalte des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt.

7. Verzug des Vertragspartners

7.1.  Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt gemäß § 456 UGB jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich.

7.2.  Im Falle einer (Raten-)Vereinbarung über Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein und der gesamte noch aushaftende Betrag wird sofort fällig, wenn auch nur eine Rate bzw. Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. In diesem Fall steht ZIEGLER Maschinenwelt GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

7.3.  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt – unabhängig vom Nachweis eines Schadens – gegenüber Unternehmern eine Betreibungskostenpauschale von EUR 40,00 zu verlangen. Für darüber hinausgehende Betreibungs- und Einbringungskosten und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese zu bezahlen sind, sofern sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und angemessen sind.

7.4.  Der Vertragspartner verpflichtet sich, ZIEGLER Maschinenwelt GmbH vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen. Im Falle der Einleitung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern. Das gleiche gilt, wenn die Gegenleistung durch schlechte Vermögensverhältnisse des Vertragspartners gefährdet ist.

7.5.  Gerät der Vertragspartner mit einer (Teil-)Leistung in Verzug, ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bei verschuldetem Verzug zusätzlich den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen.

7.6.  Im Falle des Annahmeverzugs des unternehmerischen Vertragspartners ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH zudem berechtigt, für die Dauer von sechs Wochen die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners gegen Entrichtung einer Lagergebühr die Ware in eigenen Lagerräumen zu lagern oder in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen.

7.7.  Der Vertragspartner haftet uns für jeden Schaden, der uns durch den von ihm verschuldeten Verzug entsteht (zB höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits).

8. Widerrufsrecht des Verbrauchers

Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegt ein Fernabsatzvertrag vor, so hat der Vertragspartner ein Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich

des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (z.B. bei Vertragsabschlüssen per Telefon).

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ZIEGLER Maschinenwelt GmbH
4664 Laakirchen, Gewerbegebiet Süd 6
Tel.: +43 (0)7613 8282
eMail: laakirchen(at)metallmaschinen.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Auch wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal auf dem Postweg zurückgesandt werden kann, tragen sie die Kosten der Rücksendung der Waren, die mit etwa

EUR 75 angegeben werden und je nach Art der Versendung und Größe, Gewicht und Art der Ware variieren können.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

9. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den im Fernabsatz geschlossenen Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an:

ZIEGLER Maschinenwelt GmbH
4664 Laakirchen, Gewerbegebiet Süd 6
Tel.: +43 (0)7613 8282
eMail.: laakirchen(at)metallmaschinen.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
_________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _________________________

Datum

__________________
(*) Unzutreffendes streichen.

10. Ausschluss des Widerrufsrechts

Kein Widerrufsrecht besteht

10.1  bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und

10.2  bei Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

11. Sonstige Rücktrittsrechte und Storno

11.1  ZIEGLER Maschinenwelt GmbH hat das Recht, nach Vertragsabschluss gegen Bezahlung eines Reugeldes von fünf Prozent des Preises exklusive USt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

11.2  Im Falle des Stornos durch den Vertragspartner vor Auslieferung der Ware ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen (Reugeld). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ausdrücklich vor.

11.3  Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter W are ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH nicht verpflichtet.

11.4  Die Bestimmungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bleiben davon unberührt.

12. Konventionalstrafe

Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit ZIEGLER Maschinenwelt GmbH nicht oder gerät er damit in Verzug, ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH berechtigt, stattdessen den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

13. Gewährleistung

13.1  Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Gewährleistung im gesetzlichen Ausmaß.

13.2  Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr und für

Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

13.3  Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder

bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten.

13.4  Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung, insbesondere herstellungsbedingte Abweichungen an Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, gelten vom Vertragspartner als genehmigt.

13.5  In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen bzw. Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen.

13.6  Bei Verbesserung oder Austausch kann ZIEGLER Maschinenwelt GmbH verlangen, dass der Vertragspartner die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt dies nur insoweit, als eine Rücksendung tunlich ist. In diesem Fall tragen wir die Gefahr der Übersendung.

13.7  Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

13.8  Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw. bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen (§§ 377 und 378 UGB). Festgestellte Mängel müssen ZIEGLER Maschinenwelt GmbH umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen ab Übergabe, schriftlich angezeigt werden, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist der Vertragspartner verpflichtet, uns ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Kenntnis bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert.

13.9  Ist der Vertragspartner Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen.

14. Gewährleistungsbestimmungen für den Einkauf

14.1  Hat ZIEGLER Maschinenwelt GmbH vom Vertragspartner Waren bzw. Produkte erworben, ist ZIEGLER Maschinenwelt GmbH im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) zu bestimmen.

14.2  ZIEGLER Maschinenwelt GmbH wird eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Ablieferung der Sache bzw. ab Leistungserbringung eingeräumt. Im Falle einer Mängelbehebung durch den Vertragspartner verlängert sich die Gewährleistungsfrist nochmals um ein Jahr.

14.3  Die Mängelrügepflicht des § 377 UGB findet für ZIEGLER Maschinenwelt GmbH keine Anwendung. ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ist nicht verpflichtet, eine vom Vertragspartner bestellte Ware sofort nach Lieferung zu untersuchen, sondern berechtigt, allfällige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach der Übernahme zu rügen.

14.4  Die Übernahme der Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt. Eine Zahlung von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH bedeutet keine vorbehaltlose Annahme der Ware.

14.5  Abweichend von § 933 ABGB wird vereinbart, dass Mängel nicht nur gerichtlich, sondern auch schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden können. Ist der Vertragspartner nicht bereit oder in der Lage, seine Gewährleistungspflicht innerhalb angemessener Frist zu erfüllen, so können wir auf seine Kosten die Verbesserung durchführen oder durchführen lassen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

14.6  Der Vertragspartner verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Übernahme geeignete Ersatzteile zu bevorraten und Reparaturen durchzuführen.

14.7  Ein Ausschluss der gesetzlichen Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB des Vertragspartners kommen gegenüber ZIEGLER Maschinenwelt GmbH nicht zur Anwendung.

14.8  Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert.

15. Schadenersatz und Haftung

15.1  Sofern ZIEGLER Maschinenwelt GmbH für einen Schaden einzustehen hat, wird nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haftet ZIEGLER Maschinenwelt GmbH auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschaden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

15.2  Das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

15.3  Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.

15.4  Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

15.5  Die in diesem Abschnitt enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über den Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

15.6  Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

15.7  Ein dem Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

15.8  Ist der Vertragspartner Unternehmer, so kann er Schadenersatzansprüche nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens nicht mehr geltend machen.

15.9  Der Vertragspartner ist auch im Falle leichter Fahrlässigkeit ZIEGLER Maschinenwelt GmbH zum Schadenersatz verpflichtet und hat auch mittelbare Schäden zu ersetzen, die aus der Verletzung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und Normen sowie anzuwendender Vertragsbestimmungen resultieren.

16. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) steht nur Verbrauchern zu.

17. Aufrechnung

17.1  Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von ZIEGLER Maschinenwelt GmbH ist ausgeschlossen.

17.2  Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

18. Forderungsabtretung

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

19. Zurückbehaltungsrecht

Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn er Verbraucher ist.

20. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

21. Adressenänderung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

22. Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

23. Vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand

23.1  Erfüllungsort ist der Sitz des ZIEGLER Maschinenwelt GmbH, 4664 Laakirchen, Gewerbegebiet Süd 6.

23.2  Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und ZIEGLER Maschinenwelt GmbH bzw. mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des ZIEGLER Maschinenwelt GmbH, 4664 Laakirchen, Gewerbegebiet Süd 6.

23.3  Ausgenommen davon sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

24. Rechtswahl

24.1  Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN- Kaufrechts anwendbar.

24.2  Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.

25. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

27. Datenschutz

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb die DSGVO, werden eingehalten. Unsere Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.metallmaschinen.at/datenschutz.

AGB - ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge

Stand April 2020

1. Geltungsbereich

1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Stefan Ernst Ziegler e.U. (im Folgenden „ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge“), 4661 Roitham am Traunfall, Kemating 16, und einem Unternehmer oder Verbraucher (im Folgenden „Vertragspartner“) abgeschlossen werden und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2.  ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge betreibt ein Handelsgewerbe mit neuen oder gebrauchten Maschinen und Werkzeugen (Produkte bzw. Waren). Vorliegende AGB treffen Regelungen über die Geschäftsbeziehung zwischen ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge und Vertragspartnern betreffend solche Maschinen und Werkzeuge. Vorliegenden Regelungen umfassen insbesondere Bestimmungen jeweils zum Einkauf und Verkauf der Produkte bzw. Waren von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge.

1.3.  Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – sowie mündliche Nebenabreden werden gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1.  Die Angebote von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Angebotslegung durch den Vertragspartner.

2.2.  Vertragsabschlüsse kommen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge oder spätestens mit Lieferung oder Übergabe der Ware zustande.

2.3.  ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge betreibt eine Website, abrufbar unter www.metallmaschinen.at, auf der unter anderem aktuelle Erstinformationen und Preisangaben über zu verkaufende Waren dargestellt sind. Diese Angaben sind für ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge unverbindlich. Die Darstellung der Waren auf der Website stellt kein Angebot von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge dar, sondern dient ausschließlich als Erstinformation.

2.4.  Die angezeigten Produkte können vom Vertragspartner in einer Wunschliste gesammelt und dazu individuelle Angebote angefordert werden. Nach Anforderung eines Angebotes werden die Vertragspartner unter den angegebenen Kontaktdaten (eMail-Adresse) ein konkretisiertes, aber unverbindliches Angebot erhalten. ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ist nicht zur Angebotslegung verpflichtet.

2.5. Gibt der Vertragspartner darauffolgend den Willen bekannt, dass er die Ware erwerben will, stellt dies ein rechtlich verbindliches Angebot dar und der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Annahme) von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge zustande.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1.  Die von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen jeweils noch etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.

3.2.  Allfällige Versandkosten trägt Vertragspartner, es sei denn, es wurde schriftlich abweichendes vereinbart.

3.3.  Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort abzugsfrei fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den in der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrag spätestens binnen 14 Tagen nach Warenerhalt zu zahlen, außer in der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel.

3.4.  Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde schriftlich abweichendes vereinbart.

4. Vertragsabwicklung bzw. -erfüllung

4.1.  Die Vertragserfüllung durch ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge erfolgt durch Lieferung der bestellten Ware auf dem Versandweg (Kostentragung siehe 3.2.) oder durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Vertragspartner am Sitz von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge, 4661 Roitham am Traunfall, Kemating 16.

4.2.  Die Gefahr bei Versendung der Ware an den unternehmerischen Vertragspartner geht im Zeitpunkt der Übergabe an eine mit der Übersendung betrauten Person über.

4.3.  Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

4.4.  Vereinbarte Lieferfristen und Zeitpunkte werden nach Möglichkeit eingehalten und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung/Lieferung, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

4.5.  Die Frist für die Bereitstellung/Lieferung beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss zu laufen.

4.6.  Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie zum Beispiel höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen etc. verlängern.

4.7.  Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest zweiwöchigen, Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen und bezieht sich nur auf den Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

4.8.  Ist die Ware bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird. Transportschäden hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge zur Verfügung gestellten Waren abzunehmen.

5. Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsmodalitäten im Einkauf

5.1.  Angebote von (zukünftigen) Vertragspartnern über Bestellungen oder Lieferungen im Einkauf oder Verkauf haben mindestens zwei Wochen bindend zu sein.

5.2.  Bestellungen von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind.

5.3.  Die Erstellung von Angeboten ist, gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich.

5.4.  Es werden unteilbare Gesamtleistungen vereinbart.

5.5.  Legt der unternehmerische Vertragspartner zum Einkauf für ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ein Angebot über Produkte bzw. Waren, verstehen sich die Preise als Fixpreise in EURO ohne USt. Darin enthalten sind insbesondere alle Kosten für Transport, Versicherung, Verpackung, Steuern, Zölle und Abgaben, die mit den Lieferungen und Leistungen des Vertragspartners zusammenhängen.

5.6.  Nachträgliche Preisänderungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn sie von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge schriftlich bestätigt werden. Zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung eingetretene Umstände – auch wenn diese nicht im Einflussbereich des Vertragspartners liegen – rechtfertigen keine einseitige Preiserhöhung durch den Vertragspartner.

5.7.  Die Zahlungsfrist für Bestellungen von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge bestimmt sich je nach Vereinbarung, beträgt jedoch mindestens 30 Tage und beginnt nach Lieferungs- oder Rechnungserhalt, je nachdem was später eintritt. Überweisungen von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge wirken – bei mehreren Konten – auf jedes Konto des Vertragspartners schuldbefreiend.

5.8.  Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen steht ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ein Skontoabzug in Höhe von 3 % des Bruttokaufpreises zu.

5.9.  Die in der Bestellung von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge angegebenen Liefertermine sind Fixtermine.

5.10.  Bei Bestellungen von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko des Transportes bis zur tatsächlichen Übergabe am Standort von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge oder am sonst vereinbarten Ort.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die Ware im Eigentum von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge.

6.2.  Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

6.3.  Jede Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt nicht bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Vertragspartner rechtzeitig vorher den Namen oder die Firma und die Geschäftsanschrift des Dritten schriftlich bekanntgegeben hat. Die Kaufpreisforderung gilt bei Weiterveräußerung bereits jetzt schon als an ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge abgetreten und wir sind berechtigt, den Dritten von dieser Abtretung zu verständigen. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des Vertragspartners aufzubewahren.

6.4.  Ist der Vertragspartner auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf dessen Kosten abzuholen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Die Pflichten des Vertragspartners aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, werden dadurch nicht aufgehoben.

6.5.  Eigentumsvorbehalte des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt.

7. Verzug des Vertragspartners

7.1.  Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt gemäß § 456 UGB jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich.

7.2.  Im Falle einer (Raten-)Vereinbarung über Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein und der gesamte noch aushaftende Betrag wird sofort fällig, wenn auch nur eine Rate bzw. Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. In diesem Fall steht ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

7.3.  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt – unabhängig vom Nachweis eines Schadens – gegenüber Unternehmern eine Betreibungskostenpauschale von EUR 40,00 zu verlangen. Für darüber hinausgehende Betreibungs- und Einbringungskosten und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese zu bezahlen sind, sofern sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und angemessen sind.

7.4.  Der Vertragspartner verpflichtet sich, ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen. Im Falle der Einleitung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern. Das gleiche gilt, wenn die Gegenleistung durch schlechte Vermögensverhältnisse des Vertragspartners gefährdet ist.

7.5.  Gerät der Vertragspartner mit einer (Teil-)Leistung in Verzug, ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bei verschuldetem Verzug zusätzlich den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen.

7.6.  Im Falle des Annahmeverzugs des unternehmerischen Vertragspartners ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge zudem berechtigt, für die Dauer von sechs Wochen die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners gegen Entrichtung einer Lagergebühr die Ware in eigenen Lagerräumen zu lagern oder in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen.

7.7.  Der Vertragspartner haftet uns für jeden Schaden, der uns durch den von ihm verschuldeten Verzug entsteht (zB höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits).

8. Widerrufsrecht des Verbrauchers

Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegt ein Fernabsatzvertrag vor, so hat der Vertragspartner ein Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich

des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (z.B. bei Vertragsabschlüssen per Telefon).

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge
4661 Roitham am Traunfall, Kemating 16
Tel.: +43 (0)7613 8282
eMail: roitham(at)metallmaschinen.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Auch wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal auf dem Postweg zurückgesandt werden kann, tragen sie die Kosten der Rücksendung der Waren, die mit etwa

EUR 75 angegeben werden und je nach Art der Versendung und Größe, Gewicht und Art der Ware variieren können.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

9. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den im Fernabsatz geschlossenen Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an:

ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge
4661 Roitham am Traunfall, Kemating 16
Tel.: +43 (0)7613 8282
eMail.: roitham(at)metallmaschinen.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
_________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _________________________

Datum

__________________
(*) Unzutreffendes streichen.

10. Ausschluss des Widerrufsrechts

Kein Widerrufsrecht besteht

10.1  bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und

10.2  bei Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

11. Sonstige Rücktrittsrechte und Storno

11.1  ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge hat das Recht, nach Vertragsabschluss gegen Bezahlung eines Reugeldes von fünf Prozent des Preises exklusive USt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

11.2  Im Falle des Stornos durch den Vertragspartner vor Auslieferung der Ware ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen (Reugeld). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ausdrücklich vor.

11.3  Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter W are ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge nicht verpflichtet.

11.4  Die Bestimmungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bleiben davon unberührt.

12. Konventionalstrafe

Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge nicht oder gerät er damit in Verzug, ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge berechtigt, stattdessen den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

13. Gewährleistung

13.1  Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Gewährleistung im gesetzlichen Ausmaß.

13.2  Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr und für

Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

13.3  Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder

bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten.

13.4  Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung, insbesondere herstellungsbedingte Abweichungen an Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, gelten vom Vertragspartner als genehmigt.

13.5  In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen bzw. Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen.

13.6  Bei Verbesserung oder Austausch kann ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge verlangen, dass der Vertragspartner die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gilt dies nur insoweit, als eine Rücksendung tunlich ist. In diesem Fall tragen wir die Gefahr der Übersendung.

13.7  Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

13.8  Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw. bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen (§§ 377 und 378 UGB). Festgestellte Mängel müssen ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen ab Übergabe, schriftlich angezeigt werden, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist der Vertragspartner verpflichtet, uns ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Kenntnis bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert.

13.9  Ist der Vertragspartner Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen.

14. Gewährleistungsbestimmungen für den Einkauf

14.1  Hat ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge vom Vertragspartner Waren bzw. Produkte erworben, ist ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) zu bestimmen.

14.2  ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge wird eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Ablieferung der Sache bzw. ab Leistungserbringung eingeräumt. Im Falle einer Mängelbehebung durch den Vertragspartner verlängert sich die Gewährleistungsfrist nochmals um ein Jahr.

14.3  Die Mängelrügepflicht des § 377 UGB findet für ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge keine Anwendung. ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ist nicht verpflichtet, eine vom Vertragspartner bestellte Ware sofort nach Lieferung zu untersuchen, sondern berechtigt, allfällige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach der Übernahme zu rügen.

14.4  Die Übernahme der Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt. Eine Zahlung von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge bedeutet keine vorbehaltlose Annahme der Ware.

14.5  Abweichend von § 933 ABGB wird vereinbart, dass Mängel nicht nur gerichtlich, sondern auch schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden können. Ist der Vertragspartner nicht bereit oder in der Lage, seine Gewährleistungspflicht innerhalb angemessener Frist zu erfüllen, so können wir auf seine Kosten die Verbesserung durchführen oder durchführen lassen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

14.6  Der Vertragspartner verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Übernahme geeignete Ersatzteile zu bevorraten und Reparaturen durchzuführen.

14.7  Ein Ausschluss der gesetzlichen Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB des Vertragspartners kommen gegenüber ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge nicht zur Anwendung.

14.8  Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert.

15. Schadenersatz und Haftung

15.1  Sofern ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge für einen Schaden einzustehen hat, wird nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haftet ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschaden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

15.2  Das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

15.3  Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.

15.4  Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

15.5  Die in diesem Abschnitt enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über den Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

15.6  Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

15.7  Ein dem Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.

15.8  Ist der Vertragspartner Unternehmer, so kann er Schadenersatzansprüche nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens nicht mehr geltend machen.

15.9  Der Vertragspartner ist auch im Falle leichter Fahrlässigkeit ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge zum Schadenersatz verpflichtet und hat auch mittelbare Schäden zu ersetzen, die aus der Verletzung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und Normen sowie anzuwendender Vertragsbestimmungen resultieren.

16. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) steht nur Verbrauchern zu.

17. Aufrechnung

17.1  Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge ist ausgeschlossen.

17.2  Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

18. Forderungsabtretung

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

19. Zurückbehaltungsrecht

Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn er Verbraucher ist.

20. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

21. Adressenänderung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

22. Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

23. Vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand

23.1  Erfüllungsort ist der Sitz von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge, 4661 Roitham am Traunfall, Kemating 16.

23.2  Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge bzw. mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ZIEGLER Maschinen & Werkzeuge, 4661 Roitham am Traunfall, Kemating 16.

23.3  Ausgenommen davon sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

24. Rechtswahl

24.1  Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN- Kaufrechts anwendbar.

24.2  Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.

25. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

27. Datenschutz

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb die DSGVO, werden eingehalten. Unsere Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie unter www.metallmaschinen.at/datenschutz.

Zum Seitenanfang